Beschränkung von EU-Bürgern beim Zutritt in den Schweizer Arbeitsmarkt

Im Oktober hat das SECO an die Leiterinnen und Leiter der kantonalen Arbeitsämter (RAVs) und Arbeitslosenkassen geschrieben, dass eine gestaffelte Einführung des Inländervorrangs Light vorgesehen sei. Gemäss diesem Schreiben sollen sich die Vernehmlassenden zur Höhe des Schwellenwertes (5%) und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (1. Januar 2018) geäussert haben. Dabei wurde folgender Wunsch geäussert:

  • Ab dem 1. Juli 2018 soll ein Schwellenwert von 8 Prozent gelten.
  • Ab dem 1. Januar 2020 soll ein Schwellenwert von 5 Prozent gelten.

Dieser Wunsch basiert darauf, dass die RAVs in vielen Kantonen noch nicht bereit sind, resp. noch nicht das notwendige Personal zur Verfügung haben um den Inländervorrang Light zu administrieren.

Die Medien haben diese Information zur Vernehmlassung aufgenommen und es entstand der Verdacht, dass das Ganze verzögert wird.

Jedoch ist diesbezüglich noch KEIN Entscheid gefallen. Der Bundesrat muss in den nächsten Tagen / Wochen über die Verordnung und den Zeitpunkt des Inländervorrangs Light entscheiden. Wir haben 7 Bundesräte, zwei davon der SVP angehörig, die Druck aufsetzen und eine volle Einführung ab 1. Januar fordern werden – auch im Hinblick darauf, dass die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative verzögert wurde. Ihr Gegenpol ist der Wirtschaftsminister Bundesrat Schneider-Amann, der die kantonalen Arbeitsämter vertritt. Es bleibt spannend!

Was heisst das für SIE? Leider werden Unternehmen, welche die offenen Stellen einer Berufsgruppe, in der die Arbeitslosigkeit über 5% schweizweit liegt nicht dem RAV melden, voraussichtlich gebüsst. Betroffen können Unternehmen und Organisationen sämtlicher Branchen sein. Auch die Rekrutierungsbranche wird sich stark mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen.

Die ZHAW hat am 28. November 2017 in Zürich einen Informationsabend zum Inländervorrang Light organisiert, um Interessierte und Betroffene über den letzten Stand der Einführung zu informieren und mögliche Prozessmassnehmen innerhalb einer Firma zu empfehlen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.