Bestimmung Lohn bei Entsendung in die Schweiz, sowie Anstellung

Haben Sie sich auch schon gefragt wie die Behörden den Mindestlohn bei einer Entsendung in die Schweiz oder Anstellung in der Schweiz bestimmen.

Die Behörden haben zwei Quellen zur Verfügung:
www.lohnrechner.ch – des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes
www.salarium.ch – des Bundesamtes für Statistik

Im Schnitt und gemäss, aktuellen Zahlen, fallen Berechnungen im Salarium etwas tiefer aus. Von den meisten Kantonen werden Berechnungen im Salarium akzeptiert.

Mindestlohn bei Entsendung, gemäss Salarium:
Feld Schweizer/-innen, 25% verdienen weniger als, Männer, s. Beispiel in diesem PDF.
Für weibliche Mitarbeitende ist das Feld der Männer zu nehmen, auch wenn der Lohn für Frauen niedriger ist.

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Mindestlohn bei Anstellung, gemäss Salarium:
Feld Aufenthalter/-innen (Kat. B oder L), Zentralwert, Männer, s. Beispiel in diesem PDF.
Für weibliche Mitarbeitende ist das Feld der Männer zu nehmen, auch wenn der Lohn für Frauen niedriger ist.

Lohnrechner Schweizer Arbeitsvertrag
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Neben dem Marktlohn gemäss Salarium haben die Kantone noch ihre eigenen, internen Vorgaben, hier haben wir folgende Erfahrungswerte; in Zürich sollten es mindestens CHF 120’000 / Jahr sein, in Bern, Solothurn CHF 90’000 bis 100’0000 / Jahr, für «junge» Spezialisten, wenn den Lohn das Salarium bestätigt.

Es ist zu empfehlen bei Anträgen, mit «knappem» Lohn, die Salarium-Berechnung beizulegen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.