Bestimmungsänderungen bei Aufenthaltsbewilligungen für Australien

Entsprechend einer weltweiten Tendenz ist auch Australien momentan dabei, die Vorschriften und Anforderungen für den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung zu überarbeiten und verschärfen. Unter anderem treten folgende Änderungen ab dem 1. Juli in Kraft:

Visumstyp 457 (temporary work visa)

  • Von der Notwendigkeit eines englischen Sprachtests wird neu nur noch befreit, wer firmenintern entsandt wird und ein jährliches Salär von über AUD 96’400.- (ca. EUR 64’100, Stand 01.06.17) nachweisen kann.
  • Die australischen Behörden unterscheiden zwischen zwei regelmässig überarbeiteten Berufslisten, nach denen sich die Ansprüche auf die Ausstellung einer Aufenthaltsbewilligung bemessen:
    • Berufe auf der Short-term Skilled Occupations List (STSOL) ermächtigen zu einem Aufenthalt von max. zwei Jahren.
    • Berufe auf der Medium and Long-term Strategic Skills List (MLTSSL) ermächtigen zu einem Aufenthalt von bis zu vier Jahren.

Visumstyp 186 (permanent residency)

  • Die Höchstaltersgrenze zur Ausstellung einer Bewilligung vom Typ 186 (Permanent Residency) wurde von 50 auf 45 Jahre gesenkt.
  • Das Niveau des geforderten Englischnachweises wurde erhöht und muss nun jenem des Tests IELTS 6.0 entsprechen.

Die obige Übersichtsliste enthält ausgewählte Änderungen. Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.