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Ein neues Strategiepapier, das von der britischen Regierung veröffentlicht wurde, legt die Rechte des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweizer Staatsangehörigen fest, wenn das Vereinigte Königreich und die Europäische Union am oder vor dem 29. März 2019 KEINE Austritts-vereinbarung erreichen. Wenn die britische Regierung die Leitlinien akzeptiert, würde dies folgendes bedeuten.

  • EWR und Schweizer Staatsangehörige, die vor dem Brexit in Großbritannien ankommen, und diejenigen, die nach dem Brexit in Großbritannien ankommen, aber zuvor in Großbritannien lebten, können sich für das „EU-Settlement Scheme“ bewerben.
  • Kurzaufenthalte: Zwischen dem 30. März 2019 und dem 1. Januar 2021 müssen EWR und Schweizer Staatsangehörige, die sich für weniger als drei Monate im Vereinigten Königreich aufhalten möchten, keinen Einwanderungsstatus oder ein Visum beantragen.
  • Langzeitaufenthalte: Wer sich länger als drei Monate im Vereinigten Königreich aufhalten möchte, muss einen Status beantragen, der als „European Temporary Leave to Remain“ bezeichnet wird, der einen Aufenthalt von bis zu 36 Monaten ermöglicht, aber nicht zu einem unbefristeten Aufenthalt führt.
  • Anwendung im Rahmen des neuen Einwanderungssystems: EWR-Staatsangehörige und Schweizer, die beabsichtigen länger als 36 Monate im Vereinigten Königreich zu bleiben, müssten den Einwanderungsstatus im Rahmen des neuen Einwanderungssystems beantragen, das bis zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird. Diejenigen, die sich nicht qualifizieren, müssen das Vereinigte Königreich verlassen, wenn ihr europäischer vorübergehender Verbleib abläuft.

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