Brexit – Auswirkung auf Projekte in UK und britische Arbeitskräfte in CH

Die britische Regierung hat nun drei parlamentarische Arbeitstage (nach Geschäftsschluss vom 21. Januar 2019), um einen alternativen Aktionsplan aufzustellen. Obwohl die nächsten Schritte noch nicht klar sind, wird den Arbeitgebern empfohlen, Notfallpläne im Falle eines No-Deal-Brexit’s aufzustellen, wenn keine weitere Einigung vor dem 29. März 2019 erlangt wird.

Mögliche nächste Schritte.

  • Wenn kein weiterer Deal vor dem 29. März 2019 genehmigt wird, würde dies bedeuten, dass nur EU-Bürger, die bis zum 29. März 2019 in Großbritannien leben, in der Lage sein werden sich zu bewerben, um ihren Status in UK zu sichern, ODER
  • Eine Neuverhandlung des Rücktrittsabkommens, ODER
  • Eine Verlängerung der Verhandlungen über den 29. März 2019 hinaus. Dies würde den Brexit verzögern.

Mögliche Auswirkungen:

  • Ausländer in UK: Ein Brexit ohne Deal würde bedeuten, dass EU / EFTA Bürger sowie Schweizer am oder vor dem 29. März 2019 nicht ausreisen aber ihre Anwesenheit in Großbritannien anmelden müssten. Unklar ist, welche Richtlinien für diejenigen gelten würden, die nach dem 29. März 2019 in Großbritannien einreisen.
  • Engländer im Ausland: Es wird erwartet, dass britische Staatsangehörige, die vor dem Brexit in EU / EFTA leben, in diesen Ländern bleiben können. Britische Staatsangehörige würden wahrscheinlich ihre Rechte auf Freizügigkeit in der Europäischen Union verlieren, was bedeutet, dass diejenigen, die nach dem Brexit in EU / EFTA arbeiten wollen, eine Arbeitserlaubnis oder einen ähnlichen Einwanderungsstatus benötigen werden. Arbeitsbewilligungen für EU /EFTA  haben in der Regel eine Bearbeitungszeit von ein bis sechs Monaten inklusive Dokumentensammlung, je nach Bestimmungsort. Diese Fristen könnten verlängert werden, wenn nach dem Brexit mehr britische Staatsangehörige in die EU / EFTA Länder einreisen, um dort zu arbeiten.

Empfehlung: Betroffene Mitarbeitende, in der Schweiz und in Großbritannien sollten sachlich über die Lage informiert werden, sowie Unterstützung vom Arbeitgeber erhalten ihr Bewilligung zu behalten. Bewilligungen für geplante Einsätze in UK im 2019 sind vorzugsweise vor dem 29. März 2019 zu beantragen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.