BREXIT: Inländervorrang für UK Bürger

Der Inländervorrang beim Bewilligungsantrag für UK Bürger wurde bestätigt, s. Newsletter vom 25.11.2020.

Im Dezember wurde noch ein „abgespeckter“ Inländervorrang erwartet, welcher jedoch nicht bestätigt wurde. Möglich ist, dass dieser Prozess für UK Bürger nachverhandelt wird, jedoch ist momentan beim Bewilligungsantrag für UK Bürger wie für Drittstaatenbürger vorzugehen.

Der Inländervorrang ist eine gesetzliche Regelung, welche verlangt, dass Ausländer aus Nicht-EU/EFTA-Staaten, inkl. UK, in der Schweiz nur dann eine Arbeitsbewilligung erhalten, wenn für die Arbeitsstelle kein Schweizer oder keine Person aus dem EU/EFTA-Raum gefunden werden kann. Das heisst, dass Personen aus der Schweiz und der EU/EFTA-Staaten Vorrang haben.

KONKRET heisst das, dass bei einem Bewilligungsantrag für UK Bürger, die neu rekrutiert werden, Suchbemühungen in EU/EFTA nachgewiesen werden müssen:

  • Ausschreibungen (Insertion Stelleninserat) in CH und mind. 3x in EU/EFTA (z.B. EURES, Xing, LinkedIn)
  • Prüfung der eingegangenen Kandidaten; anonymisierte Aufstellung gemäss Anforderungsprofil, inkl. geführte Interviews, Assessements

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.