BREXIT Impact auf die Schweiz

Was bedeuten die News vom 31. Januar 2020 für die Schweiz?

  • Übergangsphase bis 31.12.20
  • Bis 31.12.20 können Rechte, wie unter dem FZA (Freizügigkeitsabkommen) erworben werden, d.h. Erteilung von Bewilligungen, Ausstellung A1 für Befreiung der Sozialversicherungen im Einsatzland etc.
  • Schweizer und UK Staatsangehörige behalten auch ab dem 1.1.21 ihre bis 31.12.20 erworbenen Aufenthaltsrechte (und andere Rechte).
  • Anträge für UK Staatsangehörige nach dem 1.1.21 für die Einreise in die Schweiz fallen unter das AIG (Ausländergesetz), Kontingentierung der Bewilligungen bei einem Schweizer Arbeitsvertrag, wie für Drittstaaten Bürger. JEDOCH arbeiten beide Länder an speziellen Vereinbarungen für ab dem 1.1.21. Es ist zu erwarten, dass nicht «alle» Einreisebestimmungen auf den Level wie für Drittstaatenbürger angepasst werden.
  • Schweizer können weiter visumsfrei in die UK einreisen, sowie UK Bürger in die Schweiz. Achtung Staatsangehörige anderer Staaten; hier sind jeweils die aktuellen Schengen-Einreiseregeln zu konsultieren.
  • Webseite SEM (Staatsrekretariat für Migration) mit aktuellsten News

WICHTIG:

  • Realisieren Sie bis Ende dieses Jahres (2020) geplante lokale Anstellungen in CH oder UK. Ab 2021 wird der Prozess für den Bewilligungsantrag bei einer lokalen Anstellung in beiden Ländern voraussichtlich aufwendiger.
  • Entsendungen sind vom BREXIT nicht betroffen, da sie nicht unter das Freizügigkeitsabkommen mit der EU sondern das Entsendegesetz fallen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.