Der internationale Arbeitnehmende und seine Steuerpflichten

Vor einiger Zeit wurde im Steuerbereich der sogenannte Automatische Informationsaustausch (AIA) eingeführt (vgl. Newsletter vom 18.05.2018). Über 100 Länder weltweit bekennen sich damit zu Standards zur Erhöhung der Steuertransparenz und Vermeidung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung. Auch die Schweiz hat entsprechende Abkommen abgeschlossen – dieses Jahr wurden auf dieser Basis mit 75 Staaten Informationen ausgetauscht, in 63 Fällen gegenseitig (Tabelle der Abkommensländer).

Im administrativen HR mag sich diese Entwicklung vordergründig zunächst eher unauffällig zeigen, durch eine vermehrte Frage von Formularen ausfüllenden Mitarbeitenden nach der «Steueridentifikationsnummer» – welche in der Schweiz bei Privatpersonen übrigens der AHV-Nummer entspricht. Gerade beim grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden ist Vorsicht hier aber besser als Nachsicht, und die Vorgänge im Hintergrund verdienen deshalb unbedingt auch auf strategischer Ebene Beachtung um Probleme zu vermeiden.

Bei persönlichen Konten und Anlagen der Mitarbeitenden, wie vom AIA betroffen, gestaltet sich die Frage nach der Verantwortung von Firmen abstrakter, stellt sich aber ebenfalls. Ist eine Person für die Firma im Ausland tätig, so empfiehlt es sich dringend, ihr Steuerberatung entweder aktiv zur Seite zu stellen oder allermindestens explizit und idealerweise schriftlich nahezulegen. Der AIA dürfte nämlich dazu führen, dass Versäumnisse in diesem Bereich in Zukunft vermehrt Konsequenzen für die Mitarbeitenden mit sich bringen. Zwar haftet der Mitarbeitende in der Schweiz selbst für seine korrekte Steuerdeklaration, das Unternehmen belasten Problemfälle jedoch durch Leistungseinbussen, Unzufriedenheit, Entsendungsabbrüche oder Weggang.

Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein multinationales Bestreben zu mehr Transparenz im Steuerbereich. Er kann bei fehlender Beachtung des Themas für international tätige Arbeitnehmende unangenehme Konsequenzen mit sich bringen. Firmen tun deshalb gut daran, die Verantwortlichkeiten im Vornherein zu klären und auf die Problematik hinzuweisen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.