Deutschkurspflicht gilt auch beim Familiennachzug von Entsandten

Wie im Newsletter vom 22.4.19 berichtet werden beim Familiennachzug von Drittstaaten-Bürgern gewisse Deutschkenntnisse erwartet. Bei einem Antrag für Familiennachzug muss mind. eine Registrierung in einem Deutschkurs eingereicht werden. Dieser Kurs kann auch on-line sein.

Ergänzend ist zu erwähnen, dass dies auch für den Familiennachzug von Entsandten gültig ist, d.h. sofern die in die Schweiz entsandten Drittstaatsangehörigen eine B Bewilligung erhalten, müssen sich die im Familiennachzug zugelassenen Personen bereits beim Antrag in einem Deutschkurs angemeldet haben.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.