Fokus von AHV Kontrollen auf A1

AHV Kontrollen konzentrieren sich unter anderem auf die A1 Bescheinigungen und prüfen die Unterstellung bei den Sozialversicherungen.

  • Aufträge an Freelancer im EU / EFTA Raum: diese müssen nach ihrer Sozialversicherungsunterstellung geprüft werden, resp. eine A1-Bescheinigung für die Bestätigung der Sozialversicherungsunterstellung sollte angefragt und bei jeder Rechnung zum Auftrag aus dem Ausland abgelegt werden.
  • Mitarbeitende mit Dienstreisen im EU- / EFTA-Raum sollten eine A1-Bescheinigung besitzen, für die Mehrfachtätigkeit für 5 Jahre ausgestellt. Diese sollte im Personaldossier abgelegt sein.
  • Bei entsandten Mitarbeitenden muss für die ganze Entsendungsdauer eine A1-Bescheinigung, Certificate of coverage (CoC) oder die Bestätigung der Weiterführung der Schweizer Sozialversicherungen vorgewiesen werden können.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.

Tipp: vor AHV Kontrolle interner Audit durch IHRS.