Französische Grenzgänger

Für die französischen Grenzgänger haben die französischen Sozialversicherungs-behörden eine 49%-Grenze für Homeoffice festgelegt, s. unser Newsletter vom 6. Juli 2023. Die Steuerbehörden ihrerseits setzten eine 40%-Grenze. Die Steuerbehörden hatten erwartet, dass die Sozialversicherungsbehörden sich ihrem Satz von 40 % anpassen. Es gilt nun abzuwarten, ob es zu einem Abgleich zwischen den beiden Behörden kommt.

Französische Grenzgänger können max. 40% Homeoffice in Frankreich arbeiten bei einer 100% Anstellung in der Schweiz, ohne dass sich dies auf die Regelungen für ihre Besteuerung auswirkt. In der Praxis bedeutet das, dass die Homeoffice-Tage nicht ausgeschieden oder angegeben werden müssen. Finanziell sollte dies keinen Unterschied für die französischen Grenzgänger ausmachen, weil sie ohnehin hauptsteuerpflichtig in Frankreich sind, wenn sie Schweizer Quellensteuern zahlen oder von diesen befreit sind.

Wovor sich jedoch viele Schweizer Firmen scheuen und deshalb max. 40% Homeoffice in Frankreich gewähren, ist die Deklaration und somit Auftauchen der Schweizer Firma beim französischen Fiskus. Denn wenn jemand mehr als 40% im Homeoffice in Frankreich arbeitet, könnten dies die französischen Behörden als Begründung einer Betriebsstätte in Frankreich sehen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.