Italienische Grenzgänger – NEU ab 1.1.24

In der Schweiz arbeiten 91’000 Grenzgänger aus Italien, Tendenz steigend. 79’000 davon sind im Kanton Tessin tätig und 12’000 in anderen Kantonen.

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/erwerbstaetigkeit-arbeitszeit/erwerbsbevoelkerung/grenzgaenger.html

Sozialversicherungen

Italien hat mit der EU per 1.7.23 kein Überabkommen betr. möglichen 49,9% Homeoffice in Italien und verbleibender Sozialversicherungspflicht in der Schweiz unterschrieben, wie z.B. Deutschland. Italien bleibt bei der 25% Grenze wie vor COVID und bestätigt dies definitiv ab 1.1.24. ; d.h.: italienische Grenzgänger dürfen max. 24.9 % (auf 100%) im Homeoffice in Italien arbeiten, um in den Schweizer Sozialversicherungen zu verbleiben. Bei 25% (auf 100%) Homeoffice in Italien müssen die Sozialversicherungen in Italien abgeführt werden. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sind in Italien bis zu 3x höher.

Quellensteuern

Das zusätzliche Abkommen zwichen der Schweiz und Italien ab dem 1.1.24 hat für die Grenzgänger etwas Positives. Bei max. 24.9 % Homeoffice in Italien werden die Homeoffice Tage nicht mehr ausgeschieden, resp. der Mitarbeitende bleibt in der Schweiz zu 100% quellensteuerpflichtig. Die Italiener verzichten hier auf die Steuern für die Arbeit, die in diesem Fall in Italien geleistet wird, die Deutschen dagegen nicht. Mit Deutschland ist eine solches Steuerentgegenkommen nicht zu erwarten, weil diese ihre Regelungen in den Sozialversicherungen auf die 49,9% Grenze  erhöht haben.

Bei offenen Fragen steht Ihnen International HR Services AG zur Seite und hilft Ihnen dabei, Ihre Risiken einzuschätzen.