NEUE Kontingente für Bewilligungen in der Schweiz

Aus Drittstaaten (Festanstellung (AuG, VZAE) und Entsendung (EntsG))

  • 2016; 6’500 Kontingente Total (1’000 Bewilligungen per 6.10.16 noch nicht ausgeschöpft)
  • 2017, 7’500 Kontingente Total (+1’000 gegenüber Vorjahr)
  • 2016; 2’500 B Bewilligungen
  • 2017, 3’000 B Bewilligungen (+500 gegenüber Vorjahr)
  • 2016; 4’000 L Bewilligungen
  • 2017, 4’500 L Bewilligungen (+500 gegenüber Vorjahr)

Das zusätzliche Kontingent von 1’000 Bewilligungen im 2017 wird nicht an die Kantone verteilt, d.h. der Bund behält sich vor diese nach Bedarf einem Kanton / einer Firma zuzusprechen.

Aus EU27 / EFTA (Entsendung (EntsG))

  • 2016; 2’250 Kontingente Total
  • 2017, 2’250 Kontingente Total (unverändert)
  • 2016; 250 B Bewilligungen
  • 2017, 250 B Bewilligungen (unverändert)
  • 2016; 2’000 L Bewilligungen
  • 2017, 2’000 L Bewilligungen (unverändert)

Die Kontingente für Entsendungen aus EU27 / EFTA sind im 2017, wie dieses Jahr, sehr knapp und decken sich nicht mit dem Bedarf der Firmen. Für ein erfolgreiches Erlangen einer Bewilligung sind bestimmte Punkte einzuhalten. Entsendungen aus EU27 / EFTA, von über 120 Tagen, fallen nicht unter das Personenfreizügigkeitsabkommen sowie die Masseneinwanderungsinitiative.

Kommentar: Mit der Erhöhung der Kontingente für Drittstaaten tangiert die Schweiz nicht die schwer diskutierte Personenfreizügigkeit, positioniert sich dafür als offenes Land gegenüber ausländischen Arbeitskräften, was zu einer Beruhigung der Lage führen soll.

Wie die Masseinwanderunginitiative, die ausschliesslich die Anstellung von EU27 / EFTA Bürgern betrifft, eingeführt werden soll ist immer noch nicht definitiv bestimmt.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.