Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Deutschland

Deutschland erleichtert ab 1. März 2020 die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten, s. FachKrEG.

  • Personen mit Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung
  • Voraussetzung; Anerkennung ausländischer Qualifikationen
  • Deutscher Arbeitsvertrag
  • 6 Monate Aufenthaltserlaubnis für Arbeitsplatzsuche
  • Niederlassungserlaubnis bereits nach 4 Jahren (vorher fünf)

Unter diesem neuen Gesetz können Drittstaatenbürger einfacher in Deutschland angestellt werden als in der Schweiz. Internationale Konzerne könnten, bei einer Ablehnung der Bewilligung in der Schweiz, auf eine Anstellung in Deutschland ausweichen und die Person in die Schweiz entsenden.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.