Update zum Brexit

In einer Stellungnahme vom 6. Juli 2018 hat die britische Regierung sich zu den aktuellen Plänen und Visionen zum Brexit geäussert. Demzufolge wird Grossbritannien per 29. März 2019 aus der Europäischen Union (EU) austreten.

Das Ende der darauffolgenden Übergangsphase am 21. Dezember 2020 bedeutet dann auch das Ende der Personenfreizügigkeit mit UK in ihrer heutigen Form. Stattdessen soll ein neuer ähnlicher Rahmen geschaffen werden, damit UK- und EU / EFTA* -Bürger weiterhin gegenseitig ihre Länder besuchen, darin studieren und/oder arbeiten können. Die entsprechende Vereinbarung soll ähnlich aussehen wie Vereinbarungen, die anderen engen Handelspartnern zugestanden werden könnten.

*Die Schweiz ist ein EFTA Land.

UK-Bürger und Interessensgruppen in den Niederlanden haben zwischenzeitlich versucht, durch eine Klage Gewissheit über ihre dortigen Aufenthaltsrechte nach dem Brexit zu erhalten. Der Fall wurde fürs Erste aufgrund von inhaltlichen Aspekten abgewiesen, sodass UK-Staatsangehörige dadurch bis auf Weiteres keine weiteren Informationen bezüglich ihres rechtlichen Status nach dem Brexit erhalten. Nichtsdestotrotz wird die Situation vom niederländischen Gerichtswesen trotz der laufenden politischen Verhandlungen als für ein Gerichtsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) geeignet eingeschätzt – eine Klärung durch allfällige künftige Klagen ist also denkbar.

Bis diese Klärung erfolgt ist, bleiben in diesem Zusammenhang viele Fragen offen. Die sicherste und somit unter den gegebenen Umständen wohl eine lohnende Art, sich als UK-Bürger den Aufenthaltsstatus eines Landes  zu sichern, bleibt letztendlich die Beantragung der Staatsbürgerschaft.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.