Tätigkeit in mehreren Schweizer Kantonen

Ausgangslage: Ein Entsendebetrieb aus dem EU / EFTA Raum hat Kunden oder Projekte in verschiedenen Kantonen der Schweiz, in welchen die im Ausland angestellten Mitarbeitenden zum Einsatz kommen. Die 90 Tage Meldung / Jahr reichen dem Entsendebetrieb nicht und sie möchten 120 Tage Bewilligungen für ihre Mitarbeitenden beantragen.

Problemstellung: Die 120 Tage Bewilligung wird nur pro Kanton* ausgestellt und nur eine pro Jahr. Systemtechnisch können nicht mehrere Bewilligungen gleichzeitig aktiv sein. *Die Schweiz hat 26 Kantone.

Lösung: Die 120 Tage Bewilligung / Jahr beim Kanton mit den meisten Einsätzen einholen und dann von den Kantonen in denen zusätzliche Einsätze stattfinden ein Einverständnis anfragen.

Rechtsgrundlage: Vorübergehende Aufenthalte zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen, die mehr als 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr dauern, fallen nicht unter den Geltungsbereich des bilateralen Abkommens über den freien Personenverkehr. Somit besteht kein auf das Abkommen gestützter Rechtsanspruch. In den Weisungen VEP finden sich Angaben zu den Bestimmungen, welche erfüllt sein müssen, um eine 120-Tage-Bewilligung zu erteilen (Ziffer 6.3.5 ff). Aufgrund der geltenden Bestimmungen ist es nicht möglich, im Rahmen einer 120-Tage-Bewilligung gleichzeitig an verschiedenen (nicht sachlich zusammenhängenden) Projekten in mehreren Kantonen zu arbeiten.

Empfehlung: In der Praxis ist es wichtig EINE Bewilligung für die Arbeitstätigkeit in der Schweiz zu besitzen. Wenn die Mitarbeitenden in einem Kanton arbeiten, in dem die Bewilligung nicht ausgestellt wurde und dieser Kanton bei einer Kontrolle „schwierig“ reagiert, kann ein nachträgliches Einverständnis eingeholt werden. Die Reaktion der Kantone auf ein solches Vorkommnis ist sehr unterschiedlich.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.