Umfassende Einführung von Ausländerausweisen im Kreditkartenformat

Mit Start im November 2019 werden bis Mitte 2021 auch bei nicht-biometrischen Ausweisen die bisherigen Papierversionen durch Ausweise im Kreditkartenformat ersetzt.

Dies betrifft folgende Ausweiskategorien:

  • EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger (L-, B- und C-Ausweis)
  • Grenzgängerinnen und Grenzgänger, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (G-Ausweis),
  • Familienmitglieder von Diplomatinnen und Diplomaten, die in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Ci-Ausweis),
  • Asylsuchende während des Asylverfahrens (N-Ausweis),
  • Vorläufig Aufgenommene (F-Ausweis).

Die Umstellung erfolgt gestaffelt nach Kantonen; betroffene Mitarbeitende und Arbeitgeber werden von den Behörden darauf hingewiesen, wann die Änderung in ihrem Kanton erfolgt.

Der Wechsel begründet sich durch bessere Fälschungssicherheit, Modernität und – für betroffene Träger am deutlichsten spürbar – Handlichkeit.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.