Umfassende Einführung von Ausländerausweisen im Kreditkartenformat
Mit Start im November 2019 werden bis Mitte 2021 auch bei nicht-biometrischen Ausweisen die bisherigen Papierversionen durch Ausweise im Kreditkartenformat ersetzt.
Dies betrifft folgende Ausweiskategorien:
- EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger (L-, B- und C-Ausweis)
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (G-Ausweis),
- Familienmitglieder von Diplomatinnen und Diplomaten, die in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Ci-Ausweis),
- Asylsuchende während des Asylverfahrens (N-Ausweis),
- Vorläufig Aufgenommene (F-Ausweis).
Die Umstellung erfolgt gestaffelt nach Kantonen; betroffene Mitarbeitende und Arbeitgeber werden von den Behörden darauf hingewiesen, wann die Änderung in ihrem Kanton erfolgt.
Der Wechsel begründet sich durch bessere Fälschungssicherheit, Modernität und – für betroffene Träger am deutlichsten spürbar – Handlichkeit.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.