Unerwartete Kündigung UVG

Dicke Post kann ein Schweier Arbeitgeber erhalten, wenn er einen Arbeitnehmenden in ein Land entsendet, das kein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz hat und die Person seit bereits 6 Jahren die Weiterführung der Schweizer Sozialversicherungen geniesst. Denn nach 6 Jahren Entsendung, unter diesen Umständen, können z.B. SUVA und andere UVG Anbieter die UVG Versicherung (Unfallversicherung) kündigen. Ein Schweizer KTG (Krankentaggeldversicherung) Anbieter kann hier nicht einspringen, denn Schweizer KTG Anbieter dürfen gemäss Finma niemanden mit Hauptwohnsitz im Ausland versichern. Als letzte Möglichkeit bleibt nur, dies mit einer internationalen Versicherung wie z.B. BUPA oder CIGNA aufzufangen. Diese versichern jedoch nur Krankheit mit Unfall zusammen. Unter Umständen ist die Person für eine gewisse Zeit und zu hohen Kosten doppelt versichert, wenn das Ganze nicht entsprechend geplant wurde.

Empfehlung: Versicherungen von Entsandten langfristig planen und Kündigungsklauseln kennen!

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.