Unternehmensinterne Transfers in den EU-Raum

Die „European Intra Corporate Transfer Directive (EU ICT; RICHTLINIE 2014/66/EU) regelt unternehmensinterne Transfers Drittstaatenangehöriger von über 90 Tagen in die europäische Union. Die Richtlinie ermöglicht es Drittstaatenangehörigen, im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers mit einer gewissen Mobilität innerhalb des EU-Raums als Führungskraft, Spezialist oder Trainee zu arbeiten. Die Höchstdauer eines solchen Aufenthaltes für erstere beide Kategorien beträgt drei Jahre, für letztere ein Jahr.

Ein unternehmensinterner Transfer bedeutet,

  • zwischen einem ausserhalb der EU ansässigen Unternehmen und einem sich ausserhalb der EU aufhaltenden, drittstaatsangehörigen Mitarbeitenden besteht vor und während dem Transfer ein Arbeitsvertrag und
  • dieser Mitarbeitende wird in eine zum gleichen Unternehmen oder zur gleichen Unternehmensgruppe gehörende Niederlassung in einen EU-Mitgliedsstaat abgestellt.

Inhaber einer ICT (intra-corporate transferee) Bewilligung für einen Mitgliedsstaat sind mit relativ geringem Aufwand berechtigt, sich in einem zweiten Mitgliedsstaat aufzuhalten um in einer dortigen Niederlassung des Unternehmens kurzzeitig zu arbeiten. Dies ist für eine Dauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen möglich. Obwohl Belgien und einzelne andere Mitgliedstaaten nicht wie von der Richtlinie vorgesehen bis zum 29.11.2016 landesinterne Gesetze zur Umsetzung verabschiedet haben, gilt diese Regelung für kurzzeitige Mobilität gemäss Bestätigung belgischer Behörden in Belgien bereits. Inhaber von in anderen EU-Mitgliedsstaaten ausgestellten ICT-Ausweisen dürfen also bereits solche kurzzeitigen Mobilitätseinsätze in Belgien leisten.

Die Richtlinie sieht für ICT-Bewilligungsinhaber eines Mitgliedstaats darüber hinaus auch die Möglichkeit für Aufenthalte von über 90 Tagen je anderem Mitgliedstaat vor. Die Mitgliedsstaaten haben jedoch beträchtlichen eigenständigen Spielraum hinsichtlich des für eine solche längerfristige Mobilität notwendigen Vorgehens.

Diese Richtlinie gilt nicht für Angehörige von Staaten, denen aufgrund anderer Abkommen bereits Freizügigkeitsrechte innerhalb des EU-Raums gewährt werden. Selbiges gilt für Personen, die in einer Firma mit Sitz in einem solchen Staat angestellt sind.

Eine EU-Richtlinie für unternehmensinterne Transfers ermöglicht die Erteilung einer ICT (intra-corporate transferee) Bewilligung für drei (bei Führungskräften und Spezialisten), bzw. ein Jahr (bei Trainees). Diese Bewilligung erlaubt Mobilität innerhalb des EU-Raums, d.h. es sind in gewissem Masse auch Arbeitstätigkeiten in anderen Mitgliedstaaten als jenem, in dem die Bewilligung erteilt wurde, möglich.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.