Verlängerung Ausnahmevereinbarung bis 30.6.23

Die Ausnahmevereinbarung in Bezug auf Sozialversicherungen wurde bis 30.6.23 verlängert, weil sich die EU auf die neue, erhöhte Grenze bei Telearbeit (vor COVID 25%) noch nicht einigen konnte, s. unser Newsletter vom 27.6.22 sowie die Info des Bundes.

Es wird eine neue Grenze zwischen 40% und 50% diskutiert. Bis diese neue Grenze für die maximale Tätigkeit im Wohnsitzstaat und den Verbleib der Sozialversicherungen im Staat, wo der Arbeitsvertrag ist, festgelegt wird, hat die EU die Ausnahme-vereinbarung lieber verlängert, als für ein halbes Jahr die Grenze wie vor COVID auf 25% zu setzen.

Dies betrifft nicht die Mehrfachtätigkeit (mehrere Arbeitgeber) und Einkommensteuerpflicht.