Verrechnung Entsendungen

Führten Sie bereits schon eine Diskussion mit der Finanzabteilung wie eine Entsendung intern verrechnet werden kann ohne zusätzliche Kosten für das Transferpricing zahlen zu müssen?

Die folgenden Schritte erläutern eine Entsendung Outbound Schweiz in einen Sozialversicherungs-Vertragsstaat.

  1. Schritt: Eine Entsendung zu einer Gesellschaft innerhalb des Konzernes benötigt ein Intercompany Agreement. Wir stellen unseren Kunden gerne eine Vorlage zur Verfügung.
  2. Schritt: Die Lohnabrechnung bleibt in der Schweiz.
  3. Schritt: Der Nettolohn wird direkt im Host Country ausbezahlt.
  4. Schritt: Die Rechnungen für AHV, BVG, KTG und UVG werden an die Gesellschaft im Host Country weitergeleitet zur Bezahlung. Die Bezahlung kann durch eine ausländische Bankverbindung erfolgen, wesentlich jedoch ist der korrekte Betrag.

Vorteil: Alle Kosten für die Entsendung trägt die Gesellschaft im Host Country direkt und es braucht keine interne Verrechnung.

Wichtig: Bei einer Entsendung und der Anwendung des Sozialversicherungs-abkommens sollten die Beiträge für die Schweizer Sozialversicherungen in CHF berechnet werden, der Lohn muss aber nicht zwingend in CHF und/oder in der Schweiz ausbezahlt werden. Wir empfehlen, den Bruttolohn im Entsendungsvertrag in CHF festzuhalten und, wenn vereinbart, den Nettolohn in die Währung des Host Countries umzurechnen. Wenn der Bruttolohn in einer Fremdwährung festgehalten wird, müssen die Sozialversicherungsbeträge immer in CHF umgerechnet werden, weil die Schweizer Kassen Einzahlungen nur in CHF akzeptieren und die Beträge je nach Währung monatlich variieren.

Gerne helfen wir HR- und Personal-Abteilungen, den wirtschaftlichen Aspekt immer im Auge zu behalten.

Bei offenen Fragen steht Ihnen International HR Services AG zur Verfügung.