Vorsicht bei der Wahl der Krankenversicherungslösung bei Entsendungen aus der Schweiz

Bei der Wahl der richtigen Versicherungslösung für eine Entsendung ins Ausland ist für Firmen und Arbeitnehmende besondere Vorsicht geboten. Aufgrund der meistens bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse (KVG) zur Weiterführung der restlichen Sozialversicherungen (vgl. Newsletter vom 8. Mai 2017) ist es oft preiswerter auf der vorhandenen Versicherung aufzubauen, als zusätzlich noch auf einen internationalen Anbieter zu setzen.

Doch die normale Schweizer Grundversicherung (KVG) deckt im Ausland nur notfallmässige Behandlungen gemäss vorhandenen Ländervereinbarungen oder bis hin zu maximal dem doppelten Betrag, der für die gleiche Behandlung in der Schweiz anfallen würde. Z.B. bei Entsendungen in Länder mit hohem Preisniveau im Gesundheitswesen, wie den USA, kann sich die Deckung daher schnell als absolut ungenügend herausstellen, sofern vorab keine Zusatzmassnahmen getroffen werden. Da jede Person vorgängig über eine unterschiedliche Deckung verfügt und darüber hinaus jede Krankenkasse ihre Leistungen im Rahmen der Zusatzversicherungen (VVG) anders kategorisiert, gibt es hierfür leider kein allgemeingültiges Rezept.

Die bestehende Deckung und allenfalls notwendige Zusatzversicherungen während der Entsendung sind deswegen direkt mit der Krankenkasse des/der Entsandten zu klären. Dabei ist dringend zu empfehlen, sich die Antwort schriftlich bestätigen zu lassen. Nicht bei allen Krankenkassenanbietern stehen Ansprechpersonen zur Verfügung, welche ausreichend über die Komplexität internationaler Personaleinsätze informiert sind. Missverständnisse oder gar Falschaussagen sind deshalb möglich und können im Fall der Fälle einen zufriedenstellenden Entsendungsverlauf für alle Beteiligten verunmöglichen. Im Bereich des VVG besteht überdies keine gesetzliche Verpflichtung der Krankenkasse, die Einzelheiten der Situation im Interesse des Versicherungsnehmers selbstständig vollumfänglich abzuklären.

WICHTIG vor dem Einsatz ist deshalb:

  • Über Länge des Auslandaufenthaltes informieren, der Krankenkasse deutlich machen, dass es sich nicht um eine „Reise“ handelt für die eine Reiseversicherung ausreicht.
  • Konsequenzen von An- bzw. Abmeldung aus der Schweiz abklären.
  • Übernahmedeckelung bei Notfällen kennen.
  • Beteiligung bei regulären Behandlungen und Übernahmedeckelung prüfen.
  • Beteiligung bei Vorsorgeuntersuchungen und Übernahmedeckelung prüfen.
  • Spezifische Fragen betreffend Gesundheitszustand / Lebensplänen (benötigte Medikamente, geplante Schwangerschaft etc.) stellen.

Diese Punkte sollten unbedingt vor Beginn der Entsendung für alle mitreisenden Familienmitglieder geprüft werden. Eine nachträgliche Korrektur kann, besonders bei einer Abmeldung in der Schweiz, infolge derer keine Zusatzversicherungen mehr neu abgeschlossen werden können, schwierig sein. Auch bestehende Vorerkrankungen können die Organisation eines angemessenen Auslandversicherungsschutzes durch Zusatzversicherungen (VVG) massiv erschweren.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.