MELDUNG in der Schweiz
Folgendes ist bei der Meldung zu beachten: Wer Angehörige der EU/EFTA-Mitgliedstaaten, die von Unternehmen oder Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU/EFTA in die Schweiz entsandt werden, benötigen für einen Aufenthalt von höchstens 3 Monaten oder 90 Tagen pro Kalenderjahr keine Bewilligung. Sie müssen jedoch angemeldet werden. Drittstaatsangehörige müssen vor der Entsendung in die […]

