Couche Entsendung
Das BSV, Bundesamt für Sozialversicherungen, somit auch die Ausgleichskassen, akzeptieren sogenannte Couche Entsendungen bis zu max. 2 Jahren. Für solche Entsendungen aus privaten Gründen kann ein A1oder CoC via ALPS beantragt werden, damit die Mitarbeitenden während dem Auslandsaufenthalt den Schweizer Sozialversicherungen unterstellt bleiben. Die Bedingungen dazu sind wie folgt: Das BSV regelt nicht die Arbeitsbewilligung […]