BREXIT: Meldung für Mitarbeitende aus UK ab 1.1.2021 weiter möglich

Im Dezember wurde die Regelung der Meldung für Mitarbeitende aus UK, s. auch Newsletter vom 25.11.2020, wie folgt revidiert:

Am 4.12.2020 hat die Schweiz mit der UK ein Services Mobility Agreement, SMA, unterschrieben, welcher den gegenseitigen Zugang und befristeten Aufenthalt von Dienstleistungserbringern regelt, d.h. von Mitarbeitenden mit Wohnsitzstaat UK oder CH, die in ihrem Wohnsitzstaat angestellt bleiben und im anderen Staat eine Arbeit verrichten. 

D.h. die Schweiz wird nach dem 1.1.2021 das Meldeverfahren für Dienstleistungserbringer / Entsandte aus dem UK bis 90 Tage pro Jahr über meweb.admin.ch fortführen. 

Auf Seiten des UK erfolgt die Marktöffnung gegenüber der Schweiz durch Marktzugangsverpflichtungen in über 30 Dienstleistungssektoren. Die UK gewährt, dass Schweizer Dienstleistungserbringer Vorzugsbedingungen, z.B. unterstehen Schweizer Dienstleistungserbringer keiner wirtschaftlichen Bedarfsprüfung für den Zugang in diesen Sektoren im UK und sie müssen keinen Nachweis der Kenntnis der englischen Sprache erbringen. Dienstleistungserbringer aus der Schweiz erhalten einen Zugang im UK für 12 Monate innerhalb einer Periode von 24 Monaten. Mit diesen Bedingungen ermöglicht das SMA Schweizer Unternehmen auch in Zukunft einen weitgehenden Marktzugang im UK für vertragsbasierte Dienstleistungs-erbringungen durch natürliche Personen.

Das SMA ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Die Vertragsparteien können gemeinsam eine Verlängerung beschliessen. 

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.