Entsendungen in die Schweiz werden ab 1.1.20 voraussichtlich günstiger

Wie im Newsletter vom 5. Januar 2019 bereits berichtet wurde das Ausländergesetz per 1.1.19 neu überarbeitet (heute AIG). Auf dieses Gesetz basieren verschiedene Verordnungen (z.B. VZAE), die sich noch in der Überarbeitung befinden.

Eine wichtige Änderung für internationale Firmen betrifft Entsendungen in die Schweiz. Die notwendige Übernahme von Reise, Unterkunft und Verpflegung soll nur noch für das erste Jahr einer Entsendung in die Schweiz rechtlich erforderlich sein.

Der neue Gesetzestext im VZAE (Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit) soll in Zukunft wie folgt lauten:
Art. 22a Dauer der Entschädigungspflicht bei langfristigen Entsendungen
1 Die Entschädigungspflicht des Arbeitgebers entfällt für Auslagen, die bei langfristigen Entsendungen im Rahmen eines betrieblichen Transfers oder im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung entstehen, nachdem sich die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger als zwölf Monate ununterbrochen in der Schweiz aufgehalten haben.

Diese Änderung befindet sich bis am 22.8.19 in der Vernehmlassung, d.h. bis zu diesem Datum wird im Parlament darüber beraten bevor definitiv entschieden wird. Die Einführung dieser Änderung ist auf den 1.1.20. geplant.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.