IHRS Info COVID: Bewilligungen für Drittstaatenbürger

Wie im Newsletter vom 19. März geschrieben werden voraussichtlich neue Schweizer Bewilligungsgesuche für Drittstaatenbürger bis 15. Juni 2020 nicht bearbeitet.

Gesuche, die beim Kanton lagen und noch nicht bearbeitet wurden, wurden kostenlos zurückgezogen und müssen nach der Öffnung (15.6.20) nochmals vollständig beantragt werden.

Über Gesuche, die vom Kanton bewilligt wurden und nun beim SEM (Staatssekretariat für Migration) liegen, werden die Gesuchsteller über deren weiteren Verlauf vom SEM informiert.

Bei Gesuchen, die vom Kanton und SEM bewilligt wurden, jedoch noch keine Ermächtigung zur Visumerteilung erstellt wurde, muss auf die Ermächtung bis spätestens nach dem 15. Juni gewartet werden.

Wenn alles rechtzeitg bearbeitet wurde und die betroffene Person die Ermächtigung zur Visumerteilung erhalten hat, jedoch das Schengen Visum noch nicht im Pass ist, muss die betroffene Person spätestens bis nach dem 15. Juni warten, bis die zuständige Botschaft oder das Konsulat das Visum erteilt. Sollte dies länger gehen, als das Erlöschungsdatum auf der Ermächtigung, wird mit höchster Wahrscheinlichkeit das Schengen Visum auch nach diesem Datum wegen der aussergewöhnlichen Situation noch erteilt.

Empfehlung neue Gesuche für Drittstaatenbürger: Diese sollten vollständig in der Zwischenzeit vorbereitet werden damit sie nach der Öffnung sofort eingereicht werden können.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.