IHRS Info COVID: Massnahmen Einreise Schweiz

Das Staatssekretariat für Migration SEM hat allen kantonalen Behörden am 18. März um Mitternacht die beigelegte Weisung gesendet.

  • Laufende Bewilligungs-Anträge für Drittstaatenbürger, die noch nicht bestätigt wurden, werden bis 15. Juni 2020 gestoppt, resp. gelöscht, d.h. nach dem 15.6.20 müssen diese neu beantragt werden. Ob dies auch für Drittstaatenbürger gilt, die bereits im EU/EFTA Raum wohnen, ist nicht klar, wir sind es am Abklären.
  • Das Meldeverfahren für EU/ EFTA Bürger bleibt bis auf weiteres aufrechterhalten, allerdings gibt es Einreisebeschränkungen auf Italien, Frankreich, Deutschland, Österreicher und Spanien. ALLE Tätigkeiten müssen ab dem ersten Tag gemeldet werden, die „8 Tage frei“ sind momentan ausser Kraft gesetzt. 
  • Ausländer, auch Grenzgänger, mit einer gültigen Bewilligung dürfen weiter einreisen.
  • Neue Mitarbeitende (noch ohne Bewilligung), die in Italien, Frankreich, Deutschland, Österreicher oder Spanien wohnen, können nicht mehr einreisen und sich bei der Gemeinde oder Kreisbüro melden. Ob sie mit einer vorher eingeholten Einreisezusicherung einreisen können ist nicht bestätigt, momentan geben die Kantone unterschiedliche Aussagen, wir sind es am Abklären. Das selbe gilt für neue G Bewilligungsänträge für diese Gruppe. Ausgenommen davon ist Pflegepersonal, den Prozess für diese sind wir am Abklären.
  • EU/EFTA Bürger, die nicht in Italien, Frankreich, Deutschland, Österreicher und Spanien wohnen dürfen weiter einreisen.

Verschiedene Fragen bleiben offen, die genaue Anwendung der Weisung ist den kantonalen Behörden nicht in allen Punkten klar, anscheinend ändern die Angaben stündlich. 

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