IHRS Info COVID: Einreise aus gesperrten Ländern

Momentan wird die Einreise für Personen wohnhaft in Deutschland, Italien, Österreich, Frankreich oder Spanien verweigert. Die Nationalität dieser Personen ist zweitranging.

Was heisst das für Personen (EU/EFTA Bürger), die einen Schweizer Arbeitsvertrag haben, z.B. ab April, zu dieser betroffen Gruppe gehören und noch nicht in der Schweiz sind? Gewisse Kantone erteilen gemäss ihren eigenen Aussagen eine Einreisezusicherung, z.B. Solothurn. Im Gegensatz zum Kanton Zürich, der die Einreisesperre für alle umsetzt, die heute keine Bewilligung haben.

Sollten Sie solche betroffenen zukünftigen Mitarbeitenden haben, können diese in die Schweiz einreisen, wenn sie an der Grenze eine Meldebestätigung vorweisen, gemäss aktueller Verordnung; „Sie sind Freizügigkeitsberechtigte und haben einen beruflichen Grund für die Einreise in die Schweiz und besitzen eine Meldebestätigung.“

Empfehlung: melden Sie diese Personen im Meldeverfahren an, z.B. für die ersten Monate. Mit der Meldebestätigung sollten die Grenzbehörden diese einreisen lassen.

Leider ist es vorgekommen, dass Grenzkontrollen, Personen aus EU/EFTA, nicht wohnhaft in Risikoländern, nicht in die Schweiz einreisen liessen. Für solche Fälle empfehlen wir Ihnen die Weisung vom SEM den betroffenen Personen vor dem Grenzübertritt mitzugeben, s. News vom 19. März. Wenn nötig kann auf diese Weisung beim Grenzübertritt, resp. bei der Grenzkontrolle am Flughafen, hingewiesen werden.

Ausnahme Einreise Pflegepersonal aus diesen Ländern: der Arbeitgeber muss ein Einreisegesuch zusammen mit dem Arbeitsvertrag dem kantonalen Migrationsamt einreichen. Empfehlung; dafür fehlt in vielen Kanton ein Formular, nehmen sie in der Zwischenzeit das Einreisgesuch-Formular für Drittstaatenbürger. Nachdem Einreichen wird das Migrationsamt eine entsprechende Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung ausstellen. Mit dieser Zusicherung kann die betreffende Person in die Schweiz einreisen und hier eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

Interviews, Meetings mit Personen aus gesperrten Ländern: Hier empfehlen wir die Besuche in der Schweiz zu vertagen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie versuchen die Personen aus EU/EFTA zu melden damit sie beim Grenzübertritt ein Papier in der Hand haben.

Für weitere Fragen steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.