Unklare Sozialversicherungsunterstellung

Wie ist vorzugehen wenn bei Mitarbeitenden nicht klar ist, in welchem Land sie den Sozialversicherungen unterstellt werden müssen?

Die richtige Sozialversicherungsunterstellung ist vor allem bei Grenzgängern in Teilzeitanstellung zu prüfen. Da diese einen allfälligen Nebenerwerb nicht immer preisgeben, kann nur ein A1 Rechtsicherheit schaffen. Bei Grenzgängern dauert die Ausstellung eines A1 aber bis zu 6 Monate, weil der Wohnsitzsitzstaat die Unterstellung genau prüft. Somit kann es vorkommen, dass bis zu 6 Monate Unklarheit darüber herrscht, ob die Sozialversicherungen im richtigen Staat abgeführt werden und bei einem Versicherungsfall auch wirklich zahlen.

Empfehlung:

  • Bei einer unklaren Situation der Unterstellung, den A1 Antrag direkt im Wohnsitzstaat stellen und nicht via ALPS in der Schweiz – dies beschleunigt den Prozess, s. zum Beispiel Deutschland.
  • Unklare Fälle vor Jahresende klären, da Rückabwicklungen innerhalb eines Kalenderjahres weniger problematisch sind.
  • Sollte die Person bereits Versicherungsleistungen bezogen haben, z.B. bei einem Unfall, ist eine Rückabwicklung fast unmöglich. Hier empfiehlt sich ein Antrag beim BSV für eine geteilte Anwendung der Sozialversicherungen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.