Holiday Office in exotischen Ländern

Holiday Office / Workation ist im Trend und es erreichen uns immer mehr Fragen dazu. Viele Firmen überarbeiten ihr Personalreglement diesbezüglich oder erstellen ein separates Workation Reglement.

Wie im Newsletter vom 13.9.22 geschrieben gibt es auch die Workation bis zu zwei Jahren aus persönlichen Gründen. Unter Couche-Entsendung kann ein A1 oder CoC für Sozialversicherungs-Vertragsstaaten, in ALPS, für die Dauer von max. zwei Jahren, beantragt werden. Diese ersten zwei Jahre werden von der zuständigen Ausgleichskasse bewilligt. Eine Verlängerung aus privaten Gründen via BSV ist nicht möglich.

Für Nicht-Vertragsstaaten, wie z.B. Singapur, muss eine Weiterführung der Schweizer Sozialversicherungen in ALPS beantragt werden. Eine Weiterführung wird nur von der Ausgleichskasse bewilligt und geht nicht an das BSV. Hier könnte theoretisch eine Weiterführung für eine längere private Entsendung beantragt werden, vorausgesetzt die Person erfüllt die 5 Beitragssjahre. Jedoch empfehlen wir bei Tätigkeiten im Ausland aus privaten Gründen auch hier nicht mehr als zwei Jahre zu gewähren. Zudem kommt bei Nicht-Vertragsstaaten die lokale Sozialversicherungspflicht dazu, theoretisch. Praktisch muss man diese immer separat im Ausland prüfen, in Singapur besteht zum Beispiel keine Pflicht Entsandte den lokalen Sozialversicherungen zu unterstellen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.